Stecklings-Ausgabe ab 18 Jahren
Gemäß dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) dürfen vegetative Stecklinge an volljährige Personen ab 18 Jahren abgegeben werden.
- 🌿 Mindestalter: 18 Jahre, Altersnachweis erforderlich
- 🌿 Pflanzenstatus: Vegetative Stecklinge ohne Blüten, THC < 0,3%
- 🌿 Verwendung: Ausschließlich zur privaten, nicht-gewerblichen Eigenaufzucht
- 🌿 Mengenbegrenzung: Maximal 5 Stecklinge pro Person pro Kalendermonat
- 🌿 Abgabe: Persönlich nach Terminvereinbarung, keine Weitergabe oder Versand
Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben liegt bei dir als Empfänger:in.