Sichere Versorgung und Aufklärung vereint
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um unseren Verein, Cannabis Social Club und Mitgliedschaft.
FAQ – Verein für Gemeinschaft Süderelbe e.V. (Cannabis Social Club)
1. Wer kann Mitglied im Verein werden?
Mitglied kann jede volljährige Person ab 21 Jahren werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, unser Anmeldeformular ausfüllt und die Vereinssatzung, sowie Abgabedingungen akzeptiert.Ein Mindestalter von 21 Jahren ist verbindlich, da die Abgabe von Cannabis aus unserer Anbauvereinigung nur an Mitglieder ab diesem Alter erfolgt.
2. Wie viele Mitglieder kann der Verein haben?
Der Verein benötigt mindestens sieben Gründungsmitglieder und darf maximal bis zu 500 Mitglieder aufnehmen.
3. Darf ich gleichzeitig Mitglied in mehreren Cannabis Social Clubs sein?
Nein, um das Mehrfachmitgliedschaftsprinzip zu verhindern, darf ein Mitglied nur in einem CSC Mitglied sein.
4. Welche Mitwirkungspflichten haben Mitglieder?
Mitglieder sollen aktiv zum Vereinszweck beitragen, z.B. organisatorisch oder praktisch bei der Gemeinschaft helfen.
5. Wie viel Cannabis darf ein Mitglied monatlich erhalten?
Erwachsene Mitglieder über 21 Jahre dürfen bis zu 50 Gramm Cannabis pro Monat erhalten. Pro Ausgabe-Tag dürfen max. 25g abgegeben werden
6. Gibt es Jugend- und Gesundheitsschutzmaßnahmen?
Ja, Minderjährige sind ausgeschlossen. Der Verein sorgt für ein Jugendschutzkonzept und benennt einen Präventionsbeauftragten, der Schulungen zum sicheren Umgang mit Cannabis durchläuft.
7. Darf im Vereinsraum Cannabis konsumiert werden?
Der Konsum in den Räumlichkeiten des Vereins ist nicht erlaubt. Der Verein achtet zudem auf verantwortungsvollen Umgang seiner Mitglieder.
8. Müssen Mitglieder Beiträge zahlen?
Ja, jedes Mitglied zahlt einen Beitrag und muss mindestens drei Monate angemeldet sein, um alle Vereinsrechte wahrnehmen zu können.
9. Werden durch den Verein Produkte an Nicht-Mitglieder abgegeben?
Nein, der Verein gibt Cannabisprodukte ausschließlich an Mitglieder ab. Ein Verkauf oder Abgabe an Dritte ist nicht erlaubt.
Welche Leistungen bietet der Verein seinen Mitgliedern?
Mitglieder erhalten anteiligen Anspruch auf unser gemeinschaftlich angebautem Cannabis, Präventionsangeboten und dem geschützten Mitgliederbereich.
Ist der Anbau von Cannabis im VfG Süderelbe e.V. legal?
Ja, unser Verein agiert als CSC nach dem KCanG und fördert den legalen, verantwortungsvollen Anbau für Erwachsene.
Wie kann ich den Verein unterstützen?
Du kannst uns durch Mitgliedschaft, Spenden, aktive Mitarbeit oder die Verbreitung unserer Aufklärungskampagnen unterstützen.
Gemeinsam setzen wir uns für sicheren Cannabiszugang ein
Sicherer Zugang zu Cannabis für alle
Mach mit beim VfG420.de und unterstütze unsere Gemeinschaft. Werden Mitglied, erhalte Zugang zu unserer Cannabis-Abgabe und profitiere von exklusiven Präventionsangeboten. Dein Engagement macht den Unterschied!