KCanG: Führungszeugnis-Einträge löschen – Dein CSC Hamburg hilft

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KCanG: Führungszeugnis-Einträge löschen – Dein CSC Hamburg hilft

Das Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) am 1. April 2024 markiert einen Wendepunkt in der deutschen Drogenpolitik. Für unzählige Menschen bedeutet dies nicht nur die Entkriminalisierung des Cannabiskonsums und -besitzes, sondern auch die lang ersehnte Chance auf einen Neustart – frei von den Schatten vergangener Verurteilungen. Der Verein für Gemeinschaft Süderelbe e.V. (VfG Süderelbe / VfG420.de) als dein zukünftiger Cannabis Social Club Hamburg steht fest an der Seite seiner Mitglieder und der gesamten Cannabis-Community, um diesen Weg zu mehr Gerechtigkeit aktiv zu begleiten. Basierend auf den bahnbrechenden Informationen, die unter anderem vom Hanfverband aufbereitet wurden (siehe hier), erklären wir, wie § 40 KCanG die Löschung von Führungszeugnis-Einträgen ermöglicht und welche Rolle Aspekte wie Harm Reduction, Konsumentenschutz und unser strenger 21+-Jugendschutzstandard dabei spielen. Wir betonen dabei stets, dass wir die gesetzlichen Abstandsregeln zum Jugendschutz weit übererfüllen, um maximale Sicherheit für die Jugend zu gewährleisten.

Ein historischer Schritt: Das KCanG und die Entkriminalisierung

Mit dem KCanG ist Deutschland einen entscheidenden Schritt in Richtung einer modernen und evidenzbasierten Drogenpolitik gegangen. Nach Jahrzehnten der Prohibition, die Millionen von Bürgern kriminalisiert und stigmatisiert hat, anerkennt der Gesetzgeber nun, dass der Umgang mit Cannabis nicht länger ins Strafrecht gehört, sofern er im Rahmen der neuen gesetzlichen Bestimmungen erfolgt. Die Kernidee der Entkriminalisierung ist dabei klar: Erwachsene dürfen ab dem 1. April 2024 in Maßen Cannabis besitzen und anbauen, ohne strafrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. Dies ist eine direkte Umsetzung unserer pro-Cannabis-Standards von Harm Reduction und Regulierung, da es den Schwarzmarkt schwächt und Konsumenten vor unnötiger Kriminalisierung schützt.

Für den VfG Süderelbe e.V. ist dies die Bestätigung unserer Überzeugung, dass Qualität, Konsumentenschutz und eine verantwortungsvolle Herangehensweise die Grundpfeiler einer jeden zukünftigen Cannabiskultur sein müssen. Das KCanG schafft endlich die rechtliche Grundlage, auf der wir als Cannabis Social Club Hamburg eine sichere, kontrollierte und transparente Versorgung unserer Mitglieder realisieren können, weit entfernt von den Gefahren des illegalen Marktes.

Dein Recht auf einen Neustart: § 40 KCanG und die Tilgung von Einträgen

Die wohl tiefgreifendste Neuerung für viele Menschen ist die Möglichkeit, alte Einträge im Bundeszentralregister tilgen zu lassen. § 40 KCanG, der am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, ist hierfür der entscheidende Paragraph. Er ermöglicht die Löschung von Verurteilungen, die ausschließlich auf Taten basierten, die nach dem KCanG nicht mehr strafbar sind oder lediglich als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. Man denke an den Besitz von Cannabis bis zu 30 Gramm – eine Menge, die früher zu empfindlichen Strafen führen konnte, heute aber legal ist.

Die Auswirkungen solcher Einträge auf das persönliche und berufliche Leben sind immens. Ein Eintrag im (erweiterten) Führungszeugnis kann Bewerbungen zunichtemachen, den Zugang zu bestimmten Berufen verwehren oder schlichtweg zu gesellschaftlicher Ausgrenzung führen. Die Tilgung dieser Einträge bedeutet nicht weniger als die Wiederherstellung der gesellschaftlichen Teilhabe und des Rechts auf einen unbelasteten Neustart. Dies ist ein entscheidender Schritt für den Konsumentenschutz und die Harm Reduction, da es die negativen Langzeitfolgen einer überzogenen Kriminalisierung abmildert. Der VfG Süderelbe begrüßt diesen Schritt als einen Akt der Gerechtigkeit und Rehabilitation für all jene, die unter einer veralteten Gesetzgebung leiden mussten.

Der Weg zur Löschung: Das Verfahren einfach erklärt

Das Verfahren zur Tilgung ist im § 40 KCanG klar geregelt und erfreulicherweise unbürokratisch für die Betroffenen gestaltet. Es ist kein aktiver Antrag der betroffenen Person notwendig. Stattdessen sind die Staatsanwaltschaften und Registerbehörden in der Pflicht:

  1. Initiierung durch die Staatsanwaltschaft: Stellt die Staatsanwaltschaft fest, dass eine frühere Verurteilung nach § 29 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) nun unter die entkriminalisierten oder als Ordnungswidrigkeit eingestuften Sachverhalte des KCanG fällt, informiert sie die Registerbehörde.
    2. Prüfung durch die Registerbehörde: Die Registerbehörde prüft daraufhin, ob die Voraussetzungen für eine Löschung erfüllt sind. Dies geschieht in der Regel automatisch.
    3. Information der Betroffenen: Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird der Eintrag gelöscht. Die betroffene Person sowie die Staatsanwaltschaft werden über die erfolgte Löschung informiert.

Dieses automatisierte Verfahren entlastet die betroffenen Personen erheblich und stellt sicher, dass möglichst viele von dieser neuen Regelung profitieren können. Es ist ein klares Zeichen dafür, dass der Gesetzgeber die Notwendigkeit zur Korrektur vergangener Ungerechtigkeiten erkannt hat.

Grenzen der Tilgung: Wann ein Eintrag bestehen bleibt

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Tilgung von Einträgen nach § 40 KCanG spezifische Bedingungen hat. Eine Löschung erfolgt nicht, wenn die zugrunde liegende Verurteilung auch andere Straftaten umfasst, die weiterhin strafbar sind. Dazu gehören beispielsweise:

  • Andere Drogendelikte, die nicht unter die Entkriminalisierung des KCanG fallen (z.B. Handel mit größeren Mengen, Umgang mit harten Drogen).
    * Verurteilungen wegen Waffenbesitzes in Verbindung mit Drogendelikten.
    * Delikte, die über den reinen Besitz oder Anbau kleiner Mengen Cannabis hinausgehen (z.B. Gewaltdelikte, organisierte Kriminalität).

In solchen Fällen bleibt der Eintrag im Bundeszentralregister bestehen. Der Fokus des § 40 KCanG liegt klar auf der Korrektur von Verurteilungen, die ausschließlich auf Taten basierten, die unter dem neuen Cannabisgesetz keine Straftaten mehr darstellen. Dies ist ein wichtiger Aspekt der Regulierung, der sicherstellt, dass die Justiz sich auf tatsächliche Gefahren konzentrieren kann, während Bagatelldelikte aus der Vergangenheit bereinigt werden.

Jugendschutz im Fokus: Besondere Aspekte und die Haltung des VfG Süderelbe

Das Thema Jugendschutz ist für den VfG Süderelbe von überragender Bedeutung und fester Bestandteil unserer Satzung und unseres Handelns. Das KCanG sieht eine Entkriminalisierung für Erwachsene ab 18 Jahren vor, wobei für den Besitz bis 25g im öffentlichen Raum und 50g zu Hause eine Toleranzgrenze besteht. Die Strafen für die Abgabe von Cannabis an Minderjährige wurden zudem drastisch verschärft.

Unser Verein geht hier noch einen entscheidenden Schritt weiter: Der VfG Süderelbe e.V. setzt einen strikten 21+-Standard für die Mitgliedschaft und die Abgabe von Cannabis. Dies übertrifft die gesetzlichen Vorgaben erheblich und ist ein klares Statement unserer Verantwortung gegenüber der Jugend. Wir sind davon überzeugt, dass ein späterer Einstieg in den Cannabiskonsum das Risiko von Entwicklungsstörungen minimiert und die Harm Reduction maximiert. Darüber hinaus halten wir strengste Abstandsregeln zu Schulen, Kindergärten und Sportstätten ein, die weit über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgehen. Wir nennen bewusst keine konkreten Meterzahlen, um keine unnötigen Angriffsflächen zu bieten, doch unsere internen Richtlinien sind hier eindeutig und rigoros.

Auch wenn der Hanfverband-Artikel nicht explizit auf die Details der Tilgung bei Jugendstrafen eingeht, impliziert das KCanG, dass die grundsätzlichen Entkriminalisierungsprinzipien auch für entsprechende Fälle von Jugendlichen relevant sein könnten, sofern keine schwerwiegenderen Delikte vorliegen. Für den VfG Süderelbe ist klar: Jugendschutz bedeutet nicht nur Verbote, sondern auch Prävention, Aufklärung und das Schaffen einer Kultur des verantwortungsvollen Umgangs.

Weit mehr als nur Tilgung: Die Vision des VfG Süderelbe für eine neue Cannabiskultur

Die Möglichkeit der Tilgung von Führungszeugnis-Einträgen ist ein großer Erfolg, aber für den VfG Süderelbe e.V. nur ein Baustein auf dem Weg zu einer umfassend positiven Cannabiskultur. Unser Cannabis Social Club Hamburg steht für weit mehr:

  • Qualität und Transparenz: Wir setzen auf gemeinschaftlichen Eigenanbau unter streng kontrollierten Bedingungen. Dies gewährleistet höchste Qualität und Reinheit der Produkte, frei von Pestiziden oder Streckmitteln des Schwarzmarktes. Jedes Mitglied soll wissen, woher sein Cannabis kommt und wie es angebaut wurde.
    * Konsumentenschutz durch Aufklärung: Wir bieten unseren Mitgliedern umfassende Informationen zu verschiedenen Sorten, deren Wirkungen und dem verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis. Das ist aktiver Konsumentenschutz.
    * Gemeinschaft und Austausch: Der VfG Süderelbe ist ein Ort des Austauschs und der Bildung. Wir schaffen eine Plattform für den Dialog über Cannabis, Gesundheit und die gesellschaftlichen Auswirkungen der neuen Gesetzgebung.
    * Vorbildliche Regulierung: Als Cannabis Social Club sehen wir uns als Teil der neuen Regulierung und wollen durch unser vorbildliches Handeln zeigen, wie ein kontrollierter und verantwortungsvoller Umgang mit Cannabis in der Gesellschaft funktionieren kann.

Dein CSC Hamburg: Anlaufstelle für Fragen und Engagement

Die neuen Regelungen des KCanG werfen viele Fragen auf – sei es zur Tilgung von Einträgen, zum Eigenanbau oder zum verantwortungsvollen Konsum. Der VfG Süderelbe e.V. ist deine Anlaufstelle in Hamburg. Wir informieren unsere Mitglieder umfassend über ihre Rechte und Pflichten und stehen als kompetenter Partner zur Seite.

Wir laden dich ein, Teil dieser aufregenden Entwicklung zu werden. Informiere dich über eine Mitgliedschaft im VfG Süderelbe, beteilige dich an unserer Gemeinschaft und gestalte aktiv die Zukunft einer verantwortungsvollen Cannabiskultur in Hamburg mit. Gemeinsam können wir zeigen, dass Cannabislegalisierung und -regulierung zu mehr Gerechtigkeit, Sicherheit und Lebensqualität führen.

Fazit: Ein Weg zu mehr Gerechtigkeit und einer besseren Zukunft

Die Möglichkeit zur Tilgung von Führungszeugnis-Einträgen nach § 40 KCanG ist ein bedeutender Sieg für die Cannabis-Community und ein starkes Zeichen für mehr Gerechtigkeit. Es bietet tausenden Menschen die Chance auf einen echten Neuanfang, frei von der Last vergangener, nach heutigen Maßstäben unbegründeter Verurteilungen. Der VfG Süderelbe e.V. begrüßt diesen Schritt uneingeschränkt und sieht ihn als essenziellen Bestandteil einer zukunftsorientierten Cannabispolitik.

Als dein Cannabis Social Club Hamburg stehen wir für Harm Reduction, umfassenden Konsumentenschutz, höchste Qualität, eine vernünftige Regulierung und einen strikten Jugendschutz über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Wir sind überzeugt, dass die neuen Gesetze, gepaart mit dem Engagement von Vereinen wie dem VfG Süderelbe, den Grundstein für eine bessere Zukunft legen, in der Cannabis als Teil der Gesellschaft verantwortungsvoll und respektvoll behandelt wird.

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