Abgabe und Service im Rahmen der Anbauvereinigung

Im Rahmen der gesetzlichen Neuregelungen zur Freigabe von Cannabis in Deutschland regeln das Konsumcannabisgesetz (CanG) sowie begleitende Vorschriften wie das Kleinstmengenanbaugesetz (KCanG) und das Vereinsrecht präzise Rahmenbedingungen für Anbauvereinigungen und Cannabis Social Clubs.
Unser Verein handelt verantwortungsbewusst innerhalb dieses rechtlichen Rahmens und bietet seinen Mitgliedern sowie unterstützten Personen eine transparente, sichere und gesetzeskonforme Möglichkeit zur Versorgung mit nicht blühendem Pflanzenmaterial.

Die rechtlichen Vorgaben zielen auf eine kontrollierte Abgabe, den Jugendschutz und die Prävention von Missbrauch ab. Deshalb legen wir besonderen Wert auf Dokumentation, Altersprüfung und die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen sowie vereinsinterner Schutzregeln.

Nachfolgend sehen Sie unsere detaillierten Regelungen zur Abgabe von Stecklingen und den Serviceleistungen im Rahmen unseres Cannabis Social Clubs.

📦 Abgabe & Service im Rahmen der Anbauvereinigung

Die Weitergabe von Pflanzenmaterial innerhalb unseres Vereins richtet sich streng nach den gesetzlichen Vorgaben des Konsumcannabisgesetzes (CanG, §§ 9–11). Zugleich gelten vereinsinterne Schutzregelungen, um einen verantwortungsvollen, präventiv orientierten Umgang mit Cannabis zu fördern.

1. Abgabe an Vereinsmitglieder (21+)

  • 🧾 Nur an eingetragene Mitglieder ab 21 Jahren
  • 📋 Dokumentation gemäß CanG: Sorte, Menge, Datum, Mitgliedsnr.
  • 🔐 Ausschließlich private Nutzung innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen
  • 🚫 Keine Weitergabe, kein Handel, keine Werbung

2. Stecklingsabgabe an Nichtmitglieder (ab 18+)

Das CanG (§ 10) erlaubt grundsätzlich die Abgabe nicht blühender Pflanzen an volljährige Personen ab 18 Jahren. Entsprechend geben wir Stecklinge an externe Interessierte ab 18 Jahren aus.
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  • ✅ Nur persönliche Übergabe an volljährige Personen ab 18 Jahren
  • 📑 Altersnachweis und Bestätigung zur ausschließlichen Privatverwendung
  • 📋 Dokumentierte Stecklingsausgabe (Sorte, Menge, Datum, Empfänger-ID)
  • ❌ Keine Abgabe blühender Pflanzen oder konsumierbaren Materials an Externe

Warum Mitgliedschaft ab 21, Stecklingsabgabe ab 18?

Die Mitgliedschaft ist auf Personen ab 21 Jahren beschränkt, um einen geregelten und verantwortlichen Vereinsalltag sicherzustellen. Die Stecklingsabgabe an Nichtmitglieder erfolgt ab 18 Jahren, entsprechend der gesetzlichen Volljährigkeit.

Unsere Regelung stellt sicher:

  • 🧠 Jugendschutz durch klare Altersgrenzen
  • 📒 Einhaltung gesetzlicher Vorgaben für Dokumentation und Abgabe
  • 🤝 Klare, faire und nachvollziehbare Regeln für Mitglieder und Externe

Serviceleistungen im Rahmen des Vereins

  • 🪴 Bereitstellung von Stecklingen gemäß CanG & Vereinsordnung
  • 📘 Sachliche Beratung zu Sorteneigenschaften und Kultivierung
  • 📆 Individuelle Abholtermine nach Voranmeldung