BMG greift zur „Brechstange“: Ein Rückschritt für Medizinal-Patienten? Unsere Haltung als Verein​ Verein für Gemeinschaft Süderelbe e.V.​

Allgemeine Infos & News-Die Cannabis Presseschau im vfg420.de CSC Info Blog

Am 1. April 2024 trat das Cannabisgesetz (CanG) in Kraft, das Medizinalcannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) nahm – ein historischer Schritt für Patienten. Doch die Freude ist getrübt: Wie aktuelle Berichte (z.B. in der LTO) zeigen, plant das Bundesgesundheitsministerium (BMG) unter Ministerin Warken bereits drastische Korrekturen am Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG). Der Vorwurf lautet: Das BMG greift zur „Brechstange“ .​

Wir, der Verein für Gemeinschaft Süderelbe e.V., beobachten diese Entwicklung mit großer Sorge und möchten unsere Haltung als Anbauvereinigung klar darlegen.

​1. Was das BMG beanstandet und welche Konsequenzen drohen​Das BMG sieht eine „Fehlentwicklung“: Zwar ist die Zahl der GKV-Verordnungen (Kassenrezept) nur moderat gestiegen, die Importe von Cannabisblüten sind jedoch explodiert, was auf eine wachsende Zahl von Privatrezepten zurückgeführt wird, die oft über Telemedizin-Plattformen ausgestellt werden. Das Ministerium befürchtet hier Missbrauch und gesundheitliche Risiken.​Die geplanten Korrekturen sind einschneidend:​Verbot der ausschließlichen Fernbehandlung: Eine Erstverschreibung von Cannabisblüten soll nur noch nach einem persönlichen Arztkontakt (Praxis oder Hausbesuch) möglich sein. Die komfortable und oft lebensnotwendige Videosprechstunde wäre damit bei der Erstverordnung ausgeschlossen.​Versandverbot für Blüten: Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken dürfen nicht mehr im Wege des Versandes an Patienten abgegeben werden.​

2. Die „Brechstange“ trifft die Falschen​Während wir die Notwendigkeit einer sicheren und evidenzbasierten Arzneimittelversorgung uneingeschränkt unterstützen, sehen wir in diesen pauschalen Maßnahmen einen gefährlichen Rückschritt für schwerstkranke Patienten .​Einschränkung der Patientenautonomie​Für immobile, chronisch kranke oder in ländlichen Gebieten lebende Patienten stellt die Telemedizin oftmals die einzige Möglichkeit dar, zeitnah und unbürokratisch an ihre dringend benötigte Medikation zu gelangen. Ein Zwang zum physischen Arztbesuch kann für diese Personengruppen eine unzumutbare Belastung darstellen oder sogar die Versorgung komplett unterbinden. Anstatt moderne Versorgungsmodelle zu fördern, wie es in anderen Bereichen der Medizin längst Standard ist, wird hier ein Generalverdacht gegen Ärzte und Patienten ausgesprochen.​Verbot des Versandes: Eine Hürde zu viel​Das geplante Versandverbot ist ebenfalls hochproblematisch. Es ignoriert die Realität vieler Patienten, die auf Spezialapotheken angewiesen sind oder in Regionen leben, in denen die nächstgelegene Apotheke kein Medizinalcannabis vorrätig hat. Dies erschwert die gesicherte Versorgung massiv und trifft erneut die Schwächsten.

3. Die Rolle der Anbauvereinigungen​Als Verein für Gemeinschaft Süderelbe e.V. setzen wir uns im Rahmen des CanG (Säule 1) für eine lokale, sichere und nicht-kommerzielle Versorgung unserer Mitglieder ein. Unsere Arbeit unterscheidet sich strikt von der kommerziellen Medizinalversorgung, doch unsere Prinzipien sind die gleichen:​Sicherheit durch Gemeinschaft: Wir garantieren die Qualität und Herkunft unserer Produkte für unsere Mitglieder.​

Dezentrale Versorgung: Wir schaffen lokale Strukturen, die weniger anfällig für globale Lieferkettenprobleme sind.​

​Wir fordern die Gesetzgeber auf, den vorliegenden Entwurf kritisch zu prüfen und Maßnahmen zu ergreifen, die die Patientensicherheit erhöhen, ohne den legitimen Zugang für alle, die Cannabis als Medizin benötigen, zu gefährden.​

Quellenhinweise:​

Thema: Medizinisches Cannabis: Das BMG greift zur Brechstange​https://share.google/y7m3WDZdarU6g5RR8​Kontext: LTO-Artikel, der die Gesetzesänderungen beschreibt: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/medizinal-cannabis-gesetzentwurf-patienten-brechstange-warken

Comments are closed