Cannabis-Legalisierung im Arbeitsschutz

Allgemeine Infos & News

Die BG BAU hat am 31. März 2024 ein FAQ mit 11 Fragen und Antworten zur Cannabis-Legalisierung im Arbeitsschutz veröffentlicht. Darin wird betont, dass Konsum oder Restwirkungen von Cannabis zu Gefährdungen führen können und daher im Arbeitskontext klar geregelt sein müssen.#

Zentrale Regelungen

DGUV Vorschrift 1: Beschäftigte dürfen sich nicht in Zustände versetzen, in denen sie sich oder andere gefährden – gilt uneingeschränkt auch für Cannabis.Arbeitgeber sind angehalten, klare betriebliche Verbote und Regelungen aufzustellen, insbesondere bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten.Mitführen und Konsum

Grundsätzlich erlaubt, wenn kein betriebliches Verbot besteht.

Verboten auf Baustellen oder im Freien, wenn näher als 100 m oder in Sichtweite zu Schulen, Kitas oder Spielplätzen.

Arbeitgeberrechte

Arbeitgeber können Cannabis-Konsum am Arbeitsplatz per Direktionsrecht oder Betriebsvereinbarung verbieten. Bei Verstößen drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung.

THC-Grenzwerte und Maschinenbedienung

Im Straßenverkehr gilt der Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Ob dies auf den Arbeitskontext übertragen wird, ist ungeklärt. Für Führen von Bau- und Arbeitsmaschinen besteht ein klares Verbot, sobald Wahrnehmung oder Verhalten beeinträchtigt sind.

Unfälle und Versicherung

Versicherungsschutz besteht nur, wenn Cannabis nicht alleinige oder wesentliche Unfallursache war. Andernfalls drohen Leistungsausschluss und Regress.

Kontrollen und Maßnahmen

Cannabis-Kontrollen sind zulässig, wenn es klare Verbotsregeln gibt, ein konkreter Verdacht besteht und Tätigkeiten mit hohem Gefährdungspotenzial betroffen sind. Zudem müssen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben. Bei Verdacht auf Missbrauch: Arbeit beenden, sichere Heimkehr veranlassen, Gespräch suchen, ggf. Suchtberatung oder arbeitsrechtliche Schritte.

Minderjährige Beschäftigte

Unterliegen besonderen Schutzvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes; Cannabis-Konsum ist für sie generell untersagt.

Gefährdungsbeurteilung

Betriebe sollen ihre Gefährdungsbeurteilungen anpassen, um Risiken durch Cannabis-Konsum zu berücksichtigen.

No responses yet

Schreibe einen Kommentar

To respond on your own website, enter the URL of your response which should contain a link to this post's permalink URL. Your response will then appear (possibly after moderation) on this page. Want to update or remove your response? Update or delete your post and re-enter your post's URL again. (Find out more about Webmentions.)