Stecklings-Shop: Alles, was Du wissen musst

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Stecklings-Shop: Alles, was Du wissen musst

Du möchtest direkt mit dem Cannabisanbau starten und das langwierige Keimen von Samen umgehen? Dann sind Stecklinge die perfekte Lösung für Dich. In diesem Artikel erfährst Du, was Stecklinge sind, warum sie so beliebt sind, worauf Du beim Bezug achten solltest, wie die Abgabe im Verein erfolgt, und welche rechtlichen Rahmenbedingungen dabei zu beachten sind.

Was sind Cannabis-Stecklinge?

Stecklinge sind junge Pflanzenableger, die von einer Mutterpflanze abgeschnitten werden. Sie sind genetisch identisch mit der Mutter und garantieren eine verlässliche Sorteneigenschaft. Im Vergleich zu Samen wachsen Stecklinge schneller und überspringen die unsichere Keimphase.

Abgabe und Bezug im Verein

  • Persönliche Übergabe: Die Abgabe der Stecklinge erfolgt ausschließlich persönlich, um Qualität und Gesundheit sicherzustellen.
  • Saisonale Verfügbarkeit: Die Stecklingsabgabe ist saisonal begrenzt, damit die Pflanzen zu optimalen Zeiten zur Anzucht bereitstehen.
  • Selbstkostenpreis: Stecklinge sind auch für volljährige Nichtmitglieder erhältlich, aber nur zum Selbstkostenpreis und ohne Gewinnabsicht.
  • Kein Versand: Aus rechtlichen und qualitativen Gründen wird kein Versand angeboten.

Pflegehinweise für Stecklinge

  • Gesundheit prüfen: Stecklinge unmittelbar nach Erhalt auf Schäden kontrollieren.
  • Sanftes Einpflanzen: Lockeres, feuchtes Substrat verwenden, Stecklinge vorsichtig platzieren.
  • Hohe Luftfeuchtigkeit: Für die ersten Tage 70–80 % Luftfeuchtigkeit gewährleisten.
  • Indirektes Licht: Erste Zeit keine direkte Sonne, um Verbrennungen zu vermeiden.
  • Kontrolliertes Gießen: Staunässe vermeiden, sparsam gießen.

Rechtliche Rahmenbedingungen für Stecklinge in Deutschland

Gemäß dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) gelten folgende Kernaussagen:

  • Stecklinge sind Jungpflanzen oder Sprossteile ohne Blüten oder Fruchtstände und gelten rechtlich als sogenanntes Vermehrungsmaterial, das nicht unter das Verbot regulären Cannabis fällt.
  • Das Gesetz erlaubt unbegrenzt viele Stecklinge privat zu besitzen. Die drei-Pflanzen-Regel gilt nur für blühende Pflanzen.
  • Der Handel mit Stecklingen ist rechtlich zulässig, insbesondere wenn von Anbauvereinigungen zum Selbstkostenpreis abgegeben.
  • Die Abgabe an volljährige Mitglieder und auch Nichtmitglieder ist erlaubt, solange keine Gewinnerzielungsabsicht besteht.
  • Das Einpflanzen der Stecklinge in Substrate oder Töpfe kann laut Auslegung Bußgeld- oder Strafverfahren auslösen, ist jedoch in Gärtnerkreisen als „Umtopfen“ zu verstehen, welches rechtlich noch nicht eindeutig bewertet wird.

Unsere Empfehlung: Informiere dich rechtzeitig und umfassend, beachte lokale Regelungen und hole bei Unsicherheit rechtlichen Rat ein.

Wichtig für unsere Zielgruppe

Dieser Beitrag ist ausschließlich für volljährige Interessierte und Mitglieder unseres Vereins für Gemeinschaft Süderelbe e.V. bestimmt. Stecklinge werden auch an volljährige Nichtmitglieder zum Selbstkostenpreis abgegeben. Weitergabe oder Nutzung außerhalb dieses Kreises ist unzulässig.

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